Neue Leitfäden des Europäischen Datenschutzbeauftragten für die Datenschutz-Grundverordnung

Am 25. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union endgültig in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen und Behörden strenge Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten einhalten, unter anderem einen Datenschutzbeauftragten beschäftigen. Die Verordnung sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn bei Zuwiderhandlung drohen saftige Bußgelders bis zu 4 Prozent des weltweiten Konzernumsatzes.

Der Europäischer Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli ist ein unabhängiges Kontrollorgan der Europäischen Union und überwacht, dass die EU-Einrichtungen die Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten einhalten. Als Hilfestellung für die überwachten Einrichtungen hat er im März 2018 zwei Leitfäden mit Ratschlägen veröffentlicht.

Der erste Leitfaden behandelt, wie personenbezogene Daten in der IT-Governance und im IT-Management rechtssicher geschützt werden können. Der zweite Leitfaden beinhaltet Richtlinien für den Datenschutz bei der Verwendung von Clouddiensten. Beide Leitfäden liegen aktuell nur auf Englisch vor.

Diese Leitfäden sind nicht nur für Behörden interessant und hilfreich, sondern ebenso für Unternehmen.

Sind Sie auf die Datenschutz-Grundverordnung vorbereitet?

Knapp zwei Monate verbleiben für die Umsetzung der Vorschriften. Viele Unternehmen und Behörden haben ihre Vorhaben umgesetzt oder stehen kurz vor dem Abschluss der Arbeiten. Aber nicht jeder wird rechtzeitig fertig.

Sind Sie gut auf die Datenschutz-Grundverordnung vorbereitet? Haben Sie noch Fragen, wie Sie Ihr CRM-System Act! für die Datenschutz-Grundverordnung fit machen können? Gerne helfen wir Ihnen beider Planung und Umsetzung Ihrer diesbezüglichen Maßnahmen.

Manchmal muss es schnell gehen!

Sie waren zuletzt mit einem großen Auftrag beschäftigt, der all Ihre Kapazitäten gebunden hat? Die Datenschutz-Grundverordnung musste da erst mal zurückstehen, und jetzt wird die Zeit knapp? Zwei Monate sind zwar nicht mehr allzu viel Zeit, aber sie sollten ausreichen. Sprechen Sie mit unseren Experten über die Datenschutz-Grundverordnung und die Auswirkung für Act!

Benutzen Sie noch Exceltabellen für Ihr CRM?

Gerade zu Beginn eines Unternehmens spart der Jungunternehmer an allen Ecken und Enden. Als CRM-System wird dann gerne Excel herangezogen. Office benötigt man eh, und Excel ist in der Officelizenz bereits enthalten. Sie verschenken mit Excel aber nicht nur die Vorteile einer professionellen CRM-Lösung auf Basis von Act!, sondern stehen auch vor erheblichen Herausforderungen, wenn Sie Ihr Excel-CRM für die Datenschutz-Grundverordnung fit machen möchten.

Im Gegensatz zu Excel macht es Ihnen Act! mit der zentralen Datenhaltung, der standardmäßigen Verschlüsselung und dem detaillierten Zugriffsrechtesystem besonders leicht, die Anforderungen an Schutz und Vertraulichkeit personenbezogener Daten zu gewährleisten.

Wir haben für Sie die Vorzüge von Act! gegenüber Excel in einem lesenswerten Artikel zusammengefasst. Nehmen Sie die Datenschutz-Grunderordnung zum Anlass für den Umstieg auf eine professionelle CRM-Lösung.!

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Wie fit sind Sie in Sachen Datenschutz? Testen Sie Ihr Wissen zur Datenschutz-Grundverordnung in unserem Quiz!

Weitere Artikel und Beiträge zum Thema

Wir haben in den letzten Monaten mehrere Artikel auf unserer Webseite zum Thema Datenschutz-Grundverordnung veröffentlicht. Eine Übersicht über diese Artikel.

Sie möchten mehr erfahren?

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