Laut eco-Verband sind die deutschen Unternehmen bisher meist noch unzureichend auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorbereitet

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung tritt endgültig und vollumfänglich am 25. Mai 2018 in Kraft. Sie soll den Schutz personenbezogener Daten sicherstellen. Dazu schreibt sie Grundsätze und Regeln vor. Damit die DSGVO kein zahnloser Tiger wird, sind Zuwiderhandlungen strafbewährt. Im Extremfall kann die Strafe bis zu 4 Prozent des Vorjahresumsatzes betragen.
Der Verband der Internetwirtschaft eco-Verband und ABSOLIT Consulting haben 600 Marketingentscheider zum Stand der Umsetzung in ihrem Unternehmen in Bezug auf ihr E-Mail-Marketing befragt. Diese Befragung ist für größere Unternehmen in Deutschland repräsentativ.
Erst 10 Prozent der befragten Firmen hätten demzufolge ihre Prozesse evaluiert und an die DSGVO angepasst. 56 Prozent seien noch damit beschäftigt. Ein sicherer Nachweis für die Einwilligung in den Empfang von Werbe-E-Mails liege nur für die Hälfte der E-Mail-Adressen vor. Solch ein Nachweis wird zum Beispiel durch das Double-Opt-in-Verfahren erbracht. Für etwas mehr als ein Fünftel der E-Mail-Adressen, an die regelmäßig Marketing-E-Mails verschickt werden, gebe es nur unzureichende Einwilligungsnachweise.

Wie sieht der Stand der Vorbereitungen bei Ihnen aus?

Von Mitte April bis zum endgültigen Inkrafttreten der DSGVO sind es nur noch etwa sechs Wochen. Gehören Sie zu den zehn Prozent, die ihre Vorbereitungen bereits abgeschlossen haben? Sind Sie mitten im Prozess? Oder stehen Sie noch vor dieser Herausforderung, zum Beispiel, weil Sie einfach zu viel zu tun haben?

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